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   VG Freiburg, 07.05.2015 - 3 K 517/15   

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VG Freiburg, 07.05.2015 - 3 K 517/15 (https://dejure.org/2005,78848)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07.05.2015 - 3 K 517/15 (https://dejure.org/2005,78848)
VG Freiburg, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 3 K 517/15 (https://dejure.org/2005,78848)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer immissionsschutzrechlichne Genehmigung für die Errichtung einer Windkraftanlage

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5 Abs 2b BauGB, § 204 BauGB, § 15 Abs 3 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 3 BauGB
    Zurückstellung eines Vorhabens auf Errichtung von Windenergieanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Veränderungssperre; Zurückstellung; Immissionsschutzrecht; Naturschutzrecht; Landschaftsschutz - Zurückstellung; Immissionschutzrechtliche Genehmigung für Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Konzentrationszonen; Sicherungsfähige Planung; Windhöffigkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Entsprechende Anwendbarkeit von § 15 Abs. 3 BauGB auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Zurückstellung eines Bauantrages für Windkraftanlagen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Entsprechende Anwendbarkeit von § 15 Abs. 3 BauGB auf immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2014 - 8 B 1339/13

    Einstweiliger Rechschutz gegen die Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Freiburg, 07.05.2015 - 3 K 517/15
    Dabei kann die Rechtmäßigkeit der Zurückstellung nicht davon abhängig gemacht werden, ob die einzelnen Darstellungen des erst noch zu beschließenden Flächennutzungsplans von einer ordnungsgemäßen Abwägung aller betroffenen Belange getragen werden, da sich diese Frage erst nach Abschluss der Planung beurteilen lässt (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 11.03.2014 - 8 B 1339/13 - juris Rn. 25 m. w. N.).

    Eine Anrechnung ist geboten, wenn der Antrag zögerlich behandelt worden ist (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 11.03.2014, a. a. O., Rn. 32).

    Dabei geht die Kammer bei der Bestimmung des Streitwerts von Verfahren gegen Zurückstellungen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen zunächst von 1 % der Investitionssumme aus und halbiert sodann den sich auf dieser Grundlage ergebenden Betrag aufgrund der Vorläufigkeit des Verfahrens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 11.03.2014, a. a. O., Rn. 35 ff. m. w. N.; VG Minden, Beschl. v. 26.05.2014 - 11 L 328/14 -, juris R. 31 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2014 - 8 B 646/14

    Zurückstellung des Vorhabens der Errichtung und des Betriebs von zwei

    Auszug aus VG Freiburg, 07.05.2015 - 3 K 517/15
    Diese Regelung ist entsprechend anwendbar, wenn es - wie hier - nicht um eine baurechtliche Genehmigung, sondern um die immissionsschutzrechtliche Genehmigung eines Vorhabens geht (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 18.12.2014 - 8 B 646/14 -, juris Rn. 4 ff. m. w. N.).

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind in dem maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Zurückstellungsbescheides erfüllt (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 18.12.2014, a. a. O., Rn. 17 f.; BayVGH, Beschl. v. 19.02.2015, a. a. O., Rn. 37, jeweils m. w. N.; Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, § 15 Rn. 98; auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abstellend: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.06.1985 - 3 S 937/85 -, VBlBW 1986, 109).

    Regelmäßig ist dies der Fall, wenn der Standort der Windenergieanlagen nicht zu den Vorranggebieten zählen wird (Rieger, in: Schrödter, BauGB, § 15 Rn. 23; Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, § 15 Rn. 79; vgl. zu Vorhaben, die nach dem aktuellen Planungsstand innerhalb einer beabsichtigten Konzentrationszone liegen: OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 18.12.2014, a. a. O., Rn. 27).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.06.2011 - 3 S 375/11

    Zum Rechtsschutzinteresse des Bauherrn im Eilrechtsschutz gegen die unter

    Auszug aus VG Freiburg, 07.05.2015 - 3 K 517/15
    Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht deshalb, weil die Antragstellerin neben ihrem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO keinen zusätzlichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO - gerichtet auf die vorläufige Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung - gestellt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.06.2011 - 3 S 375/11 -, NVwZ-RR 2011, 932 (933 f.) unter Aufgabe der bisherigen Rspr.; BayVGH, Beschl. v. 19.02.2015 - 22 CS 14.2495 -, juris Rn. 19; Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, § 15 Rn. 92, 100; Rieger, in: Schrödter, BauGB, § 15 Rn. 29 f., jeweils m. w. N.).

    Sie kommt diesem Ziel vielmehr auch schon dann einen rechtserheblichen Schritt näher, wenn die Genehmigungsbehörde durch Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung verpflichtet wird, zügig über den Antrag zu entscheiden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.06.2011, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.2011 - 10 S 625/11

    Fahrerlaubnisentzug; Begründung der Sofortvollzuganordnung; Interessenabwägung

    Auszug aus VG Freiburg, 07.05.2015 - 3 K 517/15
    Diese Vorschrift verlangt nur, dass die Behörde die aus ihrer Sicht bestehenden Gründe für die Anordnung der sofortigen Vollziehung benennt und damit zugleich dokumentiert, dass sie sich der Notwendigkeit eines besonders eilbedürftigen Vollzugsinteresses bewusst gewesen ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.09.2011 - 10 S 625/11 -, juris Rn. 4 und v. 21.01.2010 - 10 S 2391/09 -, NJW 2010, 2821).

    Ob die insoweit genannten Erwägungen der Behörde inhaltlich zutreffen, ist in diesem Zusammenhang nicht von Bedeutung, denn das Gericht nimmt im Rahmen des Verfahrens nach § 80 Abs. 5 VwGO eine eigene (materielle) Interessenabwägung vor und ist dabei nicht auf eine bloße Überprüfung der von der Behörde getroffenen Entscheidung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO beschränkt (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, DVBl 2012, 1506, juris Rn. 6 m. w. N., v. 20.09.2011 - 10 S 625/11 -, juris Rn. 4 und v. 19.07.1991 - 9 S 1227/91 -, NJW 1991, 2366).

  • VGH Bayern, 19.02.2015 - 22 CS 14.2495

    Für sofort vollziehbar erklärter Zurückstellungsbescheid

    Auszug aus VG Freiburg, 07.05.2015 - 3 K 517/15
    Das Rechtsschutzbedürfnis entfällt nicht deshalb, weil die Antragstellerin neben ihrem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO keinen zusätzlichen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 VwGO - gerichtet auf die vorläufige Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung - gestellt hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.06.2011 - 3 S 375/11 -, NVwZ-RR 2011, 932 (933 f.) unter Aufgabe der bisherigen Rspr.; BayVGH, Beschl. v. 19.02.2015 - 22 CS 14.2495 -, juris Rn. 19; Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, § 15 Rn. 92, 100; Rieger, in: Schrödter, BauGB, § 15 Rn. 29 f., jeweils m. w. N.).

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind in dem maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Zurückstellungsbescheides erfüllt (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt OVG Nordrh.-Westf., Beschl. v. 18.12.2014, a. a. O., Rn. 17 f.; BayVGH, Beschl. v. 19.02.2015, a. a. O., Rn. 37, jeweils m. w. N.; Sennekamp, in: Brügelmann, BauGB, § 15 Rn. 98; auf den Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides abstellend: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.06.1985 - 3 S 937/85 -, VBlBW 1986, 109).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus VG Freiburg, 07.05.2015 - 3 K 517/15
    Demgegenüber sind weiche Tabuzonen der Abwägung zugänglich und vom Plangeber zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.09.2009 - 4 BN 25.09 -, BauR 2010, 82 (83 f.) und Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11 - BVerwGE 145, 231, juris Rn. 12 f.).
  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch

    Auszug aus VG Freiburg, 07.05.2015 - 3 K 517/15
    Demgegenüber sind weiche Tabuzonen der Abwägung zugänglich und vom Plangeber zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.09.2009 - 4 BN 25.09 -, BauR 2010, 82 (83 f.) und Urt. v. 13.12.2012 - 4 CN 1.11 - BVerwGE 145, 231, juris Rn. 12 f.).
  • VGH Hessen, 28.01.2014 - 9 B 2184/13
    Auszug aus VG Freiburg, 07.05.2015 - 3 K 517/15
    Die im Flächennutzungsplanentwurf vorgenommene Einordnung als hartes Tabukriterium ist daher aller Voraussicht nach unzutreffend (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 28.01.2014 - 9 B 2184/13 -, juris Rn. 24).
  • VG Karlsruhe, 26.09.2002 - 10 K 3339/01

    Darstellung von Standorten für Windkraftanlagen - Ausschlusswirkung

    Auszug aus VG Freiburg, 07.05.2015 - 3 K 517/15
    Insoweit teilt die Kammer die in der Rechtsprechung auch sonst vertretene Auffassung, dass dem Planungsträger bei der Entscheidung, von § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB Gebrauch zu machen, keine Pflicht zur Sicherstellung wirtschaftlich optimaler Nutzung obliegt (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 26.09.2002 - 10 K 3339/01 -, juris Rn. 49, 51; Mitschang/Reidt, BauGB, § 35 Rn. 116, jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus VG Freiburg, 07.05.2015 - 3 K 517/15
    Offen bleiben kann die Frage, ob mit einer auf Darstellung von Konzentrationszonen gerichteten Flächennutzungsplanung der Windenergie in substanzieller Weise Raum gegeben wird (BVerwG, Urt. v. 21.10.2004 - 4 C 2.04 -, BVerwGE 122, 109 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 20.04.2012 - 22 CS 12.310

    Für sofort vollziehbar erklärte Zurückstellung eines Antrags auf

  • VG Minden, 26.05.2014 - 11 L 328/14

    Aussetzung der Entscheidung über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens bei einer

  • BVerwG, 17.12.2002 - 7 B 119.02

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Konzentrationswirkung; Teilgenehmigung;

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2010 - 10 S 2391/09

    Berechtigung aufgrund einer in der Tschechischen Republik erteilten Fahrerlaubnis

  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

  • OVG Niedersachsen, 12.09.2003 - 1 ME 212/03

    Bauvoranfrage; Einvernehmen; Ermessen; Erschließung; Ersetzung;

  • VGH Baden-Württemberg, 19.07.1991 - 9 S 1227/91

    Anordnung über das Ruhen ärztlicher Approbation wegen Betäubungsmittelmißbrauch -

  • VG Göttingen, 20.08.2013 - 2 B 306/13

    Zurückstellung eines Baugesuchs zur Errichtung einer Windenergieanlage im

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.1985 - 3 S 937/85

    Zurückstellung von Baugesuchen - Begriff des Vorhabens

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2018 - 5 S 1398/18

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Zwecke der Errichtung einer

    Dabei geht der Senat wie das Verwaltungsgericht davon aus, dass der Streitwert eines Hauptsacheverfahrens gegen die Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung 1 % der Investitionssumme beträgt (ebenso: OVG NRW, Beschlüsse vom 11.3.2014 - 8 B 1339/13 - juris Rn. 35, vom 18.12.2014 - 8 B 646/14 - juris Rn. 31, vom 2.6.2015 - 8 B 178/15 - juris Rn. 46 und vom 26.4.2018 - 8 B 362/18 - juris Rn. 35; VG Freiburg, Beschluss vom 5.7.2015 - 3 K 517/15 - juris Rn. 28; a. A. Bay. VGH, Beschluss vom 20.3.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 47, der von 5 % der Investitionssumme ausgeht).
  • VG Karlsruhe, 10.08.2017 - 11 K 7577/16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zurückstellung eines Antrags auf Erteilung einer

    Danach ist insbesondere eine Flächennutzungsplanung nicht sicherungsfähig, die sich von Anfang darauf beschränkt, ungeeignete - da nicht hinreichend windhöffige oder sonst tatsächlich nicht nutzbare - Flächen für die Nutzung der Windenergie in den Blick zu nehmen (vgl. VG Freiburg, Beschl. v. 05.07.2015 - 3 K 517/15 - Sennekamp, a.a.O., § 15 Rn 77).

    Vor dem Hintergrund der insoweit einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach sich die Frage nach dem Maßstab für ein substanzielles Raumgeben nicht ausschließlich nach dem Verhältnis zwischen der Größe der im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationsflächen und der Größe derjenigen Potenzialflächen beantworte, die sich nach Abzug der "harten" Tabuzonen von der Gesamtheit der gemeindlichen Außenbereichsflächen ergebe (BVerwG, Urt. v. 13.12.2013 - 4 CN 1.11 - BVerwGE 145, 231 und Beschl. v. 12.05.2016 - 4 BN 49.15 - BauR 2016, 1445), vermag die Kammer hiergegen nichts zu erinnern (vgl. zu der Problematik auch VG Freiburg, Beschl. v. 05.07.2015 - 3 K 517/15 - juris), selbst wenn der genannte Anteil von 21, 4 % - wie der Antragsteller meint - nicht in jeder Hinsicht nach dem gegenwärtigen Planungsstand nachvollziehbar wäre.

    Dabei geht die Kammer bei der Bestimmung des Streitwerts von Verfahren gegen Zurückstellungen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsanträgen zunächst von 1 % der Investitionssumme aus und halbiert sodann den sich auf dieser Grundlage ergebenden Betrag aufgrund der Vorläufigkeit des Verfahrens auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 11.03.2014, a. a. O., m. w. N.; VG Minden, Beschl. v. 26.05.2014 - 11 L 328/14 -, juris; VG Freiburg, Beschl. v. 05.07.2015, a.a.O.) Der Antragsteller hat die Herstellungskosten der zur Genehmigung gestellten Windkraftanlage auf 4.021.000,-- EUR angegeben, sodass für ein Verfahren der Zurückstellung zunächst von einem Betrag von 40.210,-- EUR auszugehen ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 13.09.2022 - 14 S 3566/21

    Teilweise erfolgreicher Eilantrag gegen die sofort vollziehbare Zurückstellung

    29 Den Zurückstellungsantrag dürfte zu Recht der Beigeladene (im eigenen Namen) in seinem Schreiben vom 29.07.2021 gestellt haben (so tendenziell auch VG Freiburg, Urteil vom 05.07.2015 - 3 K 517/15 - juris Rn. 17, und für eine vergleichbare Fragestellung im Zusammenhang mit § 36 Abs. 1 Satz 1 BauGB NdsOVG, Urteil vom 12.09.2003 - 1 ME 212/03 - NVwZ-RR 2004, 91, juris Rn. 15; a. A. Rieger, ZfBR 2012, 430; ders. in Schrödter, Baugesetzbuch, 9. Aufl., § 15 Rn. 24).

    Dabei geht der Senat davon aus, dass der Streitwert eines Hauptsacheverfahrens gegen die Zurückstellung eines Antrags auf immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid - ebenso wie bei der Zurückstellung eines Genehmigungsantrags - 1 % der Investitionssumme beträgt (ebenso: OVG NRW, Beschlüsse vom 11.03.2014 - 8 B 1339/13 - juris Rn. 35, vom 18.12.2014 - 8 B 646/14 - juris Rn. 31, vom 02.06.2015 - 8 B 178/15 - juris Rn. 46, vom 26.04.2018 - 8 B 362/18 - juris Rn. 35 und vom 11.10.2018 - 5 S 1398/18 - juris Rn. 57; VG Freiburg, Beschluss vom 05.07.2015 - 3 K 517/15 - juris Rn. 28; a. A. BayVGH, Beschluss vom 20.03.2015 - 22 CS 15.58 - juris Rn. 47, der von 5 % der Investitionssumme ausgeht).

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